All­ge­meine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Vor­be­mer­kung Auf den zwi­schen den Par­teien geschlos­senen Ver­trag über Lie­fe­rung und Einbau von Küchen und Küchen­teilen findet das Werk­ver­trags­recht des BGB Anwen­dung, soweit sich nicht aus dem Fol­genden abwei­chendes ergibt. Wir weisen darauf hin, dass wir hin­sicht­lich der Bonität unserer Kunden Infor­ma­tionen von ent­spre­chenden Aus­kunfteien ein­holen. Die Ein­ho­lung dieser Infor­ma­tionen basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Ver­träge über ein­zelne Haus­halts-/Elek­tro­ge­räte und Gebraucht­ge­räte richten sich nach dem Kauf­recht des BGB.

2. Eigen­tums­vor­be­halt Die Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Zah­lung des Kauf­preises Eigentum des Ver­käu­fers. Der Käufer hat die unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­henden Waren pfleg­lich zu behandeln.

Jeder Stand­ort­wechsel und Ein­griffe Dritter, ins­be­son­dere Pfän­dungen, sind dem Ver­käufer unver­züg­lich mit­zu­teilen, bei Pfän­dungen unter Bei­fü­gung des Pfändungsprotokolls.

3. Ände­rungs­vor­be­halt Seri­en­mäßig her­ge­stellte Möbel werden nach Muster oder Abbil­dung ver­kauft. Es besteht kein Anspruch auf Lie­fe­rung der Aus­stel­lungs­stücke, es sei denn, dass bei Ver­trags­ab­schluss eine ander­wei­tige Ver­ein­ba­rung erfolgt ist. Han­dels­üb­liche und zumut­bare Farb- und Maser­ab­wei­chungen bei Holz­ober­flä­chen bleiben vorbehalten.

4. Lie­fer­frist Falls der Ver­käufer die ver­ein­barte Lie­fer­frist nicht ein­halten kann, hat der Käufer eine ange­mes­sene Nach­frist – begin­nend vom Tag des Ein­gangs der schrift­li­chen Inver­zug­set­zung duch den Käufer, oder im Falle kalen­der­mäßig bestimmter Lie­fer­frist mit deren Ablauf – zu gewähren. Lie­fert der Ver­käufer bis zum Ablauf der gesetzten Nach­frist nicht, kann der Käufer vom Ver­trag zurücktreten.

Vom Ver­käufer nicht zu ver­tre­tende Stö­rungen im Geschäfts­be­trieb des Ver­käu­fers oder bei dessen Vor­lie­fe­ranten, die auf einem unvor­her­seh­baren und unver­schul­deten Ereignis beruhen, ver­län­gern die Lie­fer­frist ent­spre­chend. Zum Rück­tritt ist der Käufer nur berech­tigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der ver­län­gerten Lie­fer­frist die Lie­fe­rung schrift­lich anmahnt und diese dann nicht inner­halb einer zu set­zenden ange­mes­senen Nach­frist nach Ein­gang des Mahn­schrei­bens des Käu­fers beim Ver­käufer an den Käufer erfolgt. Die gesetz­li­chen Bestim­mungen in Bezug auf Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung bleiben unberührt.

Soweit nur Ein­zel­ele­mente der Küche bzw. des Gesamt­auf­trags von der ver­spä­teten Lie­fe­rung betroffen sind, besteht das Rück­tritts­recht nur insoweit.

5. Mon­tage Hat der Ver­käufer hin­sicht­lich der Mon­tage auf­zu­hän­gender Ein­rich­tungs gegen­stände Bedenken wegen der Eig­nung der Wände, so hat er dies dem Käufer unver­züg­lich mitzuteilen.

Soweit die Erstel­lung des Auf­maßes in einem Rohbau statt­findet, werden in Pla­nung 1,5 cm Putz­stärke zzgl. ggf. der Flie­sen­stärke in die Wand einberechnet.

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wert beim Ver­putzen der Wände nicht über­schritten wird. Soweit diese Werte über­schritten werden, ist der Ver­käufer umge­hend zu infor­mieren. Der Käufer hat die Mög­lich­keit, die neuen Maße dem Ver­käufer schrift­lich mit­zu­teilen oder den Ver­käufer zur erneuten Auf­maß­nahme einzubestellen.

Die Kosten dafür trägt der Käufer.

Der Ver­käufer hat gene­rell bau­liche Ver­än­de­rungen nach Auf­maß­nahme nicht zu ver­treten. Führen ver­än­derte Raum­maße zu einer Lie­fer­ver­zö­ge­rung, hat der Ver­käufer dafür nicht ein­zu­stehen, soweit die Lie­fer­ver­zö­ge­rung sich aus einer erfor­der­lich gewor­denen Neu­be­stel­lung ergibt.

Die Mit­ar­beiter oder Sub­un­ter­nehmer des Ver­käu­fers sind nicht befugt, Arbeiten aus­zu­führen, die über die ver­ein­barte Lie­fe­rung, Auf­stel­lung oder Mon­tage der Ware hin­aus­gehen. Werden den­noch solche Arbeiten duch­ge­führt, ist Auf­trag­nehmer nicht der Ver­käufer, son­dern der jewei­lige Mit­ar­beiter oder Subunternehmer.

Soweit der Käufer ohne Rück­sprache mit dem Ver­käufer einen anderen Aufbau/eine andere Mon­tage wie vom Ver­käufer geplant, vor­nimmt oder vor­nehmen lässt, trägt er inso­weit das Risiko.

6. Gefahr­über­gang Die Gefahr, trotz Ver­lust oder Beschä­di­gung der Ware den Kauf­preis zahlen zu müssen, geht mit der Über­gabe auf den Käufer über.

7. Erfül­lungs­ver­wei­ge­rung Wenn der Käufer nach Abschluss des Kauf­ver­trages dessen Erfül­lung ver­wei­gert, ist der Ver­käufer berech­tigt, 30 % des Bestell­preises als pau­schalen Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung zu ver­langen. Dem Käufer bleibt der Nach­weis unbe­nommen, dass dem Ver­käufer kein oder ein geringer Schaden ent­standen ist. Wei­ter­ge­hende gesetz­liche Rechte des Ver­käu­fers bleiben unberührt.

8. Rück­tritt Der Ver­käufer braucht nicht zu lie­fern, wenn der Her­steller die Pro­duk­tion der bestellten Ware ein­ge­stellt hat oder Fälle höherer Gewalt vor­liegen, sofern diese Umstände erst nach Ver­trags­ab­schluss ein­ge­treten sind und der Ver­käufer die Nicht­be­lie­fe­rung nicht zu ver­treten hat und er ferner nachweist,sich ver­geb­lich um Beschaf­fung gleich­ar­tiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Ver­käufer den Käufer unver­züg­lich zu benachrichtigen.

Der Ver­käufer ist zum Rück­tritt berech­tigt, wenn der Käufer über die seine Kre­dit­wür­dig­keit bedin­genden Tat­sa­chen unrich­tige Angaben gemacht hat oder er seine Zah­lungen ein­ge­stellt oder über sein Ver­mögen ein Insol­ven­zoder Ver­gleichs­ver­fahren bean­tragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unver­züg­lich Vor­aus­kasse oder aus­rei­chende Sicherheit.

9. Waren­rück­nahme Im Falle eines Rück­tritts und der Rück­nahme der gelie­ferten Ware hat der Ver­käufer Anspruch auf Aus­gleich für Auf­wen­dungen, Gebrauchs­über­las­sung und Wert­min­de­rung. Seine Auf­wen­dungen umfassen unter anderem die Kosten für den Trans­port und die Montage.

Die Rege­lungen über Abzah­lungs­ge­schäfte bleiben im übrigen unberührt.

10. Gewähr­leis­tung Für die vom Ver­käufer besorgten und im wesent­li­chen unver­än­dert ein­ge­bauten Teile finden die Vor­schriften über die Sach­män­gel­ge­währ­leis­tung im Kauf­recht des BGB Anwen­dung. Ent­spre­chendes gilt für Ver­träge über Gebraucht­ge­räte. Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprüche bei gebrauchten Sachen (bspw. auch Aus­stel­lungs­ware) beträgt, soweit keine gesetz­lich zwin­genden Vor­gaben ent­ge­gen­stehen, 12 Monate.

Hin­sicht­lich der Teile, die im Rahmen des Einbaus/Montage ver­än­dert werden (z. B. Arbeits­platten, Sockel­leisten, etc.) gilt das Gewähr­leis­tungs­recht des Werk­ver­trages, inso­weit gilt die zwei­jäh­rige Gewährleistungspflicht.

Die Scha­den­er­satz­pflicht des Ver­käu­fers wird für den Fall der Ver­let­zung von Neben­pflichten durch leichte Fahr­läs­sig­keit aus­ge­schlossen, soweit davon nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesund­heit betroffen sind.

11. Zah­lung Der Kauf­preis wird vor­be­halt­lich einer kür­zeren Zah­lungs­frist auf der Rech­nung spä­tes­tens 30 Tage nach Rech­nungs­datum fällig. Leistet der Käufer nicht frist­gemäß, kommt er ohne eine wei­tere Mah­nung des Ver­käu­fers in Verzug.

12. Gerichts­stand und Erfül­lungsort Ist der Käufer Voll­kauf­mann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich recht­li­ches Son­der­ver­mögen, so ist Sitz der Firma des Ver­käu­fers aus­schliess­li­cher Gerichts­stand. Wenn der Käufer keinen all­ge­meinen Gerichts­stand im Inland hat, nach Ver­tags­ab­schluss seinen Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­haltsort aus den Inland ver­legt oder sein Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­haltsort zum Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, ist Erfül­lungsort und Gerichts­stand der Sitz der Firma des Verkäufers.

13. Rechts­wahl Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

14. Daten­schutz Zu Abwick­lung unserer Auf­träge (Ver­trags­er­fül­lung) und zur Anbah­nung der­selben erheben und ver­ar­beiten wir die dafür erfor­der­li­chen per­so­nen­be­zo­genen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wei­tere Infor­ma­tionen hin­sicht­lich des Daten­schutzes befinden sich auf unserer Web­seite im Bereich Daten­schutz­er­klä­rung. Soweit sich Haf­tungs­be­schrän­kungen aus diesen AGBs ergeben, sind alle daten­schutz­recht­li­chen Themen hiervon ausgenommen.